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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Infolge der unterschiedlichen Arten der Konservierung sowie deren Qualität gibt es in der Rohware häufig nicht erkennbare Schäden, die sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellen und dadurch die Güte des Endproduktes beeinträchtigen. Zusammen mit dem Tatbestand, dass die Gerbung nicht im industriellen Maßstab durchgeführt werden kann, sehen wir uns nicht in der Lage, eine Gewähr für den Ausfall der gesamten Gerbung zu übernehmen. Die Ausführung der Aufträge kann daher nur auf Gefahr des Auftraggebers unter Ausschuss jeglicher Haftung unsererseits vorgenommen werden.

Die Einarbeitung von Lohngerbungen erfolgt nur zum Rohwarenwert. Wir behalten uns vor, die Bearbeitung in jedem Stadium abzubrechen, wenn wir Bedenken gegen den Ausfall der Ware aufdecken. Der Auftraggeber wird hiervon unverzüglich unter Angabe der Gründe benachrichtigt und muss spätestens innerhalb von 8 Tagen mitteilen, ob die Bearbeitung auf sein Risiko fortgesetzt , die Ware entsorgt oder im jeweiligen Zustand zurückgegeben werden soll. Im letzteren Fall hat der Auftraggeber den bis dahin angefallenen Gerblohn zu zahlen.
Während der Lager- und Bearbeitungszeit ist die Ware von uns gegen keinerlei Gefahren, auch nicht gegen Brand-, Wasserschäden und Diebstahl versichert. Es ist Sache der Auftraggebers selbst Versicherungsschutz zu nehmen. Alle hier aufgeführten Bedingungen gelten für jetzige und zukünftige Aufträge.
Bei Schaffellen verwenden wir, falls nicht anders angegeben, das Weißgerbverfahren (Alaungerbung).

Seuchenhygienischer Hinweis:
Es dürfen keine Tiere aus einem Gebiet abgegeben werden, das veterinärrechtlichen Restriktionsmaßnahmen einer anzeigepflichtigen Tierseuche unterliegt, für die das Tier der betreffenden Art empfänglich ist (z.B. Tollwut).

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Betriebssitz des Auftragnehmers.