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Gerblohnpreise

Aufträge werden nur mit unserem ausgefüllten und unterschriebenen Lieferschein / Gerbauftrag angenommen.

Alle Felle werden in der eigenen Gerberei in Mettingen gegerbt.

Preisliste für das Gerben von Fellen

Artikel

Bisam / Hermelin / Kaninchen      bis 25,00 €
Marder / Iltisbalg            28,00 €
Nutriabalg            28,00 €
Fuchsbalg / Waschbärbalg            39,00 €
Dachsschwarte       59,00 €
Kalbfell        ab 75,00 €
Kuhfell- / Bullenfell      bis 400,00 €
Schaffell        bis 75,00 €
Preise für das Streifen Marder / Iltis 20,00 €
und Entsorgen von Fuchs / Waschbär 30,00 €
  Dachs 35,00 €
Hirschfell, Rehdecke,
Kamerunschaffell,
Ziegenfell, Gamsdecke,
Muffeldecke
       Sauschwarten  
- 1,7 m 170,00 €   - 1,7 m 240,00 €
- 1,6 m 150,00 €   - 1,6 m 210,00 €
- 1,5 m 130,00 €   - 1,5 m 190,00 €
- 1,4 m 115,00 €   - 1,4 m 170,00 €
- 1,3 m   95,00 €   - 1,3 m 150,00 €
- 1,2 m   85,00 €   - 1,2 m 140,00 €
- 1,1 m   75,00 €   - 1,1 m 115,00 €
- 1,0 m   65,00 €   - 1,0 m 100,00 €
- 0,9 m   52,00 €   - 0,9 m   75,00 €

Für das Gerben von starken Keilern und Bachen berechnen wir einen Aufpreis, je nach Arbeitsaufwand, von bis zu 30,00 Euro.
Das Austrennen von Knochen, sowie Reparaturarbeiten und zusätzliche erforderliche Bearbeitungsschritte werden nach Arbeitsaufwand berechnet.

Bei starker Verfilzung von Schaffellen und/oder zu hoher Wolle behalten wir uns das Scheren der Wolle vor!

Für die Gerbung von Fellen benötigen wir, je nach Tierart und Auftragslage, eine Dauer von bis zu neun Monaten.

Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer und zzgl. Porto und Verpackung für die Rücksendung von geschickten Aufträgen.

Alle angelieferten Häute, Felle, Bälge und Schwarten werden sofort nach Eingang mit einer Auftragsnummer gekennzeichnet, welche es Ihnen garantiert, dass Sie auch Ihre Felle wieder zurückerhalten.

Wenn eine E-Mail Adresse angegeben wird, senden wir eine Auftragsbestätigung innerhalb von ca. 4 Wochen nach Eingang der Ware.

Die Felle sollten umgehend nach dem Erlegen bzw. Schlachten angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur gute frische bzw. sehr gut konservierte Ware ein erstklassiges Endprodukt ergibt.

Hinsichtlich der kritischen Situation im Bezug auf die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise können wir keine Garantie für weitere Preisanpassungen geben.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Infolge der unterschiedlichen Arten der Konservierung sowie deren Qualität gibt es in der Rohware häufig nicht erkennbare Schäden, die sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellen und dadurch die Güte des Endproduktes beeinträchtigen. Zusammen mit dem Tatbestand, dass die Gerbung nicht im industriellen Maßstab durchgeführt werden kann, sehen wir uns nicht in der Lage, eine Gewähr für den Ausfall der gesamten Gerbung zu übernehmen. Die Ausführung der Aufträge kann daher nur auf Gefahr des Auftraggebers unter Ausschuss jeglicher Haftung unsererseits vorgenommen werden.

Die Einarbeitung von Lohngerbungen erfolgt nur zum Rohwarenwert. Wir behalten uns vor, die Bearbeitung in jedem Stadium abzubrechen, wenn wir Bedenken gegen den Ausfall der Ware aufdecken. Der Auftraggeber wird hiervon unverzüglich unter Angabe der Gründe benachrichtigt und muss spätestens innerhalb von 8 Tagen mitteilen, ob die Bearbeitung auf sein Risiko fortgesetzt , die Ware entsorgt oder im jeweiligen Zustand zurückgegeben werden soll. Im letzteren Fall hat der Auftraggeber den bis dahin angefallenen Gerblohn zu zahlen.
Während der Lager- und Bearbeitungszeit ist die Ware von uns gegen keinerlei Gefahren, auch nicht gegen Brand-, Wasserschäden und Diebstahl versichert. Es ist Sache der Auftraggebers selbst Versicherungsschutz zu nehmen. Alle hier aufgeführten Bedingungen gelten für jetzige und zukünftige Aufträge.
Bei Schaffellen verwenden wir, falls nicht anders angegeben, immer das Weißgerbverfahren (Alaungerbung).

Seuchenhygienischer Hinweis:
Es dürfen keine Tiere aus einem Gebiet abgegeben werden, das veterinärrechtlichen Restriktionsmaßnahmen einer anzeigepflichtigen Tierseuche unterliegt, für die das Tier der betreffenden Art empfänglich ist (z.B. Tollwut).

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Betriebssitz des Auftragnehmers.